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Allgemeine Vertrags- und Geschäftsbedingungen Gültigkeit und Wirksamkeit dieser Allgemeinen Vertrags- und Geschäftsbedingungen Es gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Vertrags- und Geschäftsbedingungen. Diese Allgemeinen Vertrags- und Geschäftsbedingungen sind verbindlich für den gesamten gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverkehr mit uns, auch wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird. Von diesen Allgemeinen Vertrags- und Geschäftsbedingungen abweichende oder ergänzende Regelungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde. 1. Vorbedingungen - Voraussetzungen Der Kunde bestätigt, die körperlichen Voraussetzungen für die Ausübung des Eishockey-Sports zu erbringen und keine Krankheiten zu haben oder sonstigen medizinischen und körperlichen Einschränkungen aufzuweisen, die der Ausübung dieses Sports entgegenstehen. Insofern bestätigt der Kunde seine körperliche Gesundheit und ausreichende Fitness/Kondition. 2. Ausrüstung: Die für die Ausübung des Eishockey-Sports erforderlichen Ausrüstungsgegenstände, insbesondere Kleidung, Helm, Schlittschuhe und Stock, sind nicht Bestandteil des Vertrages und sind von den Kunden selbst beizustellen. Es wird darauf hingewiesen, dass die vom Kunden verwendete Ausrüstung von uns nicht kontrolliert wird, - der Kunde haftet daher für eine allfällige Untauglichkeit und Beschädigung der Ausrüstung selbst. Jede Haftung von uns ist ausdrücklich ausgeschlossen. Der Kunde bestätigt, dass die von ihm verwendete Ausrüstung dem Stand der Technik entspricht und unter Fachberatung von einem Fachgeschäft bezogen worden ist. 3. Vertragsabschluss Der Vertrag mit uns kommt entweder durch Unterfertigung dieser hier vorliegenden Vertragsurkunde zustande oder über den Abschluß des Anmeldevorganges auf unserer Internetseite „www.brockensticks.at/Anmeldung". Wir haben das Recht, vom Vertrag bis zum Beginn der zweiten vom Kunden konsumierten Ausbildungs- und Trainingsstunde zurückzutreten. 4. Storno: Wenn der Kunde vor Konsumation der ersten Ausbildungs- und Trainingseinheit vom Vertrag zurücktritt, fällt eine Stornogebühr im Ausmaß von einer Monatsgebühr an. Nach der Konsumation der ersten Ausbildungs- und Trainingseinheit ist ein Rücktritt nicht mehr möglich. Im Falle des Abo mit 6 Monatsbindung ist der Kunde verpflichtet, die Gebühr für die gesamte Vertragslaufzeit als Schadenersatz zu bezahlen. Im Falle des Abo ohne 6 Monatsbindung ist der Rücktritt des Kunden als ordentliche Kündigung zu verstehen. 5. Ausbildungs- und Trainingseinheit Unser Leistungsangebot umfasst Mannschafts- und Gruppentraining. … Der Kunde hat keinen Anspruch auf einen bestimmten Trainer. Die Ausbildungs- und Trainingseinheit dauert 60 Minuten, notwendige Pausen sind inbegriffen. 6. Aufsicht bei Kindern Unsere Aufsichtspflicht bei minderjährigen Kindern beschränkt sich auf die Dauer der Ausbildungs- und Trainingseinheit. Wir übernehmen vor Beginn und nach Ende der Ausbildungs- und Trainingsstunde keine Aufsichtspflichten. Die Eltern/Erziehungsberechtigten müssen deshalb selbst dafür Sorge tragen, ihr(e) Kind(er) pünktlich zu uns zu bringen und nach dem Training auch pünktlich wieder in Empfang zu nehmen. Wir übernehmen keine Haftung, wenn ein Kind den Trainingsbereich verlässt. 7. Ausschluss vom Training Wir behalten uns vor, im Einzelfall den Kunden von der weitere Beteiligung an der Ausbildungs- und Trainingseinheit auszuschließen, insbesondere wenn wir feststellen, dass dieser körperlich nicht in der Lage ist, den Anforderungen dieses Sports zu entsprechen oder trotz Ermahnung den Anweisungen des Trainers keine Folge leistet oder das Training stört. Dies gilt auch für Kinder. Eltern stimmen diesfalls zu, dass ihr Kind in einem solchen Fall im Trainingsbereich bleiben muss, bis es abgeholt wird. In diesem Fall hat der/die Ausgeschlossene keinen Anspruch auf Erstattung seiner (anteiligen) Gebühr. Es gilt absolutes Alkohol- und Drogenkonsumverbot. 8. Nicht wahrgenommene Ausbildungs- und Trainingsstunden Sofern der Kunde Ausbildungs- und Trainingsstunden nicht besucht/konsumiert und sich auch nicht abgemeldet/sein Fernbleiben nicht entschuldigt hat, gilt die Stunde als konsumiert. Der Kunde hat weder einen Anspruch auf eine Ersatzstunde, noch auf Refundierung eines Teils der Gebühr. Die Abmeldung/Entschuldigung des Fernbleibens kann per Telefon und E-Mail erfolgen, und zwar spätestens 6 Stunden vor Beginn der Ausbildungs- und Trainingsstunde. 9. Zahlungen Eine Zahlung der Gebühr hat nur dann schuldbefreiender Wirkung, wenn sie bar in unserem Büro oder auf unser bekannt gegebenes Konto oder per Einzugsermächtigung erfolgt. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der Höhe von 6% p.a. des gesamten Betrages, sowie anfallende Mahnspesen in Rechnung gestellt. 10. Preise und Umsatzsteuer Es gelten unserer Preise nach der jeweils aktuellen Preisliste. Alle Preise sind in Euro ausgewiesen. Bei allen unseren Preisen ist die Umsatzsteuer von 20% inkludiert. 11. Haftung Unsere Haftung beschränkt sich auf die Dauer der Ausbildungs- und Trainingseinheit, den Ausbildungs- und Trainingsbereich, und ist weiters eingeschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur für Personenschäden. Ausgeschlossen ist jedwede Haftung für Schäden an oder Verlust von Fahrnissen und sonstigen körperlichen Gegenständen, insbesondere Ausrüstung, Kleidung, Garderobe oder Wertgegenständen. 12. Mängelrügen Beanstandung gegen uns oder unsere Leistung sind binnen 36 Stunden nach Ende jeder einzelnen Ausbildungs- und Trainingsstunde schriftlich an uns zu richten. Nach Ablauf dieser Frist sind keinerlei Mängelrügen mehr möglich. 13. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht Für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem mit uns abgeschlossenen Vertrag ist das jeweils sachlich zuständige Gericht in Wien zuständig. Es gilt Österreichisches Recht. 14. Wichtige Mitteilungen Es besteht kein gesetzliches Rücktrittsrecht nach § 11 FAGG, da dieses gemäß § 18 Abs 1 Z 10 FAGG für Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen erbracht werden, sofern jeweils für die Vertragserfüllung durch den Unternehmer ein bestimmter Zeitpunkt oder Zeitraum vertraglich vorgesehen ist, ausgeschlossen ist. Die Banden der Spielflächen weisen nicht die gleiche Belastbarkeit auf wie Banden im professionellen Eishockey-Sport, weshalb ein kampfbetontes Spiel, insbesondere Körperspiel wie etwa Body-Checks unzulässig ist. Das Trainieren findet nicht auf Natureis statt, sondern auf synthetischem Eis (Kunststoffplatten). Wertgegenstände sind bei der Rezeption oder beim Trainer zum Schutz vor Beschädigung oder Diebstahl in Verwahrung zu geben. Gelesen und Einverstanden:

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